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Rahmenvertrag zwischen den Gemeinden und Städten und den Fabriken und Entsorgern für die Übernahme des Altpapiers aus der Haushaltsammlung

 

Der Rahmenvertrag ersetzt eine vorgezogene Entsorgungsgebühr.

 

Der Altpapiermarkt ist international und die Preisbildung volatil. Der Markt ist geprägt durch verschiedene Handelsstufen und die Abnehmer sind manchmal sehr weit weg. Die Gemeinden haben daher eine gewisse Schwierigkeit, die Modalitäten dieses Marktes zu verstehen und es würde sie auch zuviele Ressourcen kosten, die Veränderungen und bestmöglichen Absatzmöglichkeiten dauernd zu überwachen.

 

Durch einen Rahmenvertrag zwischen inländischen Abnehmern (Fabriken und Entsorgern) einerseits und den Gemeinden andererseits sollen klare Verhältnisse geschaffen werden. Nebst erhöhter Transparenz sollen die Vertragsbeziehungen auch langfristiger Natur sein. Eine fünfjährige Laufdauer gibt den Gemeinden eine Abnahmegarantie und sichert den Abnehmern die Rohstoffquelle. Eine Mindestpreisgarantie verhindert Intransparenz und Unterzahlungen auf Seiten der Gemeinden und gibt auch an die kleinen Gemeinden, welche wenig Marktüberblick haben, ein klares Signal hinsichtlich fairer Abnahmepreise. Und sie gibt eine Absicherung nach unten, egal welche kurzfristigen Ausschläge der Marktpreis gerade macht, die Gemeinden können mit einem Mindestpreis rechnen, der aber nach oben offen ist, wenn es die Marktnachfrage zulässt.

 

Der Mindestpreis verhindert den Wettbewerb nicht. Die tatsächlichen Preise liegen im Regelfall höher. Durch diese Preise wird den Gemeinden ein substantieller Teil der Sammelkosten gedeckt. Aus Sicht der Gemeinden ist diese Kostendeckung das Hauptanliegen; Geldverdienen wollen sie mit Altpapier nicht.

 

Mit diesem Rahmenvertrag (und den daran anschliessenden Einzelverträgen zwischen einer spezifischen Gemeinde und einem spezifischen Abnehmer) werden auch die Grundlagen gelegt, eine staatliche Zwangslösung à là vorgezogenen Entsorgungsgebühr zu vermeiden.

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